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EU - Online UID-Nummernabfrage (Stufe 1) Unter folgendem Link können Sie eine UID-Nummer
überprüfen. Hier wird lediglich die Gültigkeit einer von einem
anderen Mitgliedstaat vergebenen UID überprüft. Der Bezug zu einem
bestimmten Unternehmer wird nicht hergestellt.
Qualifiziertes UID-Bestätigungsverfahren (Stufe 2) Ab 1.7.2011 hat jeder Unternehmer die UID-Abfrage verpflichtend über FinanzOnline durchzuführen. Nur soweit ihm dies mangels technischer Voraussetzungen (zB mangels Internetzugangs) unzumutbar ist, können Bestätigungsanfragen weiterhin an das UID-Büro in Suben gerichtet werden. Hinweis: Die qualifizierte Bestätigungsanfrage über FinanzOnline ist nur dann wirksam, wenn Name und Anschrift des Inhabers der UID angezeigt werden. Bei einer Bestätigungsanfrage im Rahmen von FinanzOnline wird die Antwort elektronisch mitgeteilt. Der Ausdruck erfolgt durch den Abfragenden selbst. Die ausgedruckte Bestätigung gilt als Beleg und ist gemäß § 132 BAO aufzubewahren. Massenabfragen von UID-Nummern sind ab 1.7.2011 mit einem Webservice über FinanzOnline möglich. Darüberhinaus besteht auch die Möglichkeit einer elektronischen Selbstabfrage über den EU-Server. Hinweis: Beide Abfragemöglichkeiten (FinanzOnline und EU-Server) stehen Ihnen auch zur Bestätigung der österreichischen UID einer anderen österreichischen Unternehmerin/eines anderen österreichischen Unternehmers zur Verfügung. Bei Anfragen zur Bestätigung einer UID an das UID-Büro in Suben (nur mehr in Ausnahmefällen vorgesehen) wird die Bestätigungsmitteilung in jedem Fall schriftlich (per Post) erteilt und ist vom Anfragenden als Beleg ebenfalls aufzubewahren.
Weitere Informationen können Sie folgender Seite des Bundesministeriums
für Finanzen entnehmen:
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